
CE-Kennzeichnung für Eigenbaumaschinen
Wer baut, wird Hersteller
Viele Unternehmen entwickeln eigene Produktionsanlagen, Prüfstände oder Sondermaschinen für den internen Einsatz.
Was oft unterschätzt wird:
Wer eine Maschine für den Eigengebrauch konstruiert und baut, gilt rechtlich als Hersteller. Für Eigenbaumaschinen gelten daher dieselben Anforderungen wie für verkaufte Maschinen. Die Inbetriebnahme wird rechtlich dem Inverkehrbringen gleichgestellt.
Welche Pflichten entstehen?
Für Eigenbaumaschinen müssen dieselben Anforderungen erfüllt werden wie für verkaufte Maschinen:
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
- Technische Dokumentation
- Betriebsanleitung
- EU-Konformitätserklärung
- CE-Kennzeichnung
Typische Eigenbaumaschinen
- Prüfstände
- Sondermaschinen
- Montageanlagen
- Robotersysteme
- Automatisierungslösungen
- interne Fertigungsanlagen
Warum Unternehmen Unterstützung benötigen
Gerade bei Eigenbauten fehlen häufig:
- normgerechte Risikobeurteilungen
- vollständige technische Dokumentation
- Nachweise zur funktionalen Sicherheit
- nachvollziehbare Konformitätsbewertungen
Solinaut begleitet Eigenbauprojekte von der ersten Konzeptphase bis zur CE-konformen Inbetriebnahme.
Unsere weiteren Spezialthemen
- CE-Konformität für Maschinen und Anlagen
- Wesentliche Veränderung von Maschinen
- Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
- Risikobeurteilung
- Technische Dokumentation
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