CE-Kennzeichnung für Eigenbaumaschinen

Wer baut, wird Hersteller

Viele Unternehmen entwickeln eigene Produktionsanlagen, Prüfstände oder Sondermaschinen für den internen Einsatz.

Was oft unterschätzt wird:
Wer eine Maschine für den Eigengebrauch konstruiert und baut, gilt rechtlich als Hersteller. Für Eigenbaumaschinen gelten daher dieselben Anforderungen wie für verkaufte Maschinen. Die Inbetriebnahme wird rechtlich dem Inverkehrbringen gleichgestellt.

Welche Pflichten entstehen?

Für Eigenbaumaschinen müssen dieselben Anforderungen erfüllt werden wie für verkaufte Maschinen:

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
  • Technische Dokumentation
  • Betriebsanleitung
  • EU-Konformitätserklärung
  • CE-Kennzeichnung

Typische Eigenbaumaschinen

  • Prüfstände
  • Sondermaschinen
  • Montageanlagen
  • Robotersysteme
  • Automatisierungslösungen
  • interne Fertigungsanlagen

Warum Unternehmen Unterstützung benötigen

Gerade bei Eigenbauten fehlen häufig:

  • normgerechte Risikobeurteilungen
  • vollständige technische Dokumentation
  • Nachweise zur funktionalen Sicherheit
  • nachvollziehbare Konformitätsbewertungen

Solinaut begleitet Eigenbauprojekte von der ersten Konzeptphase bis zur CE-konformen Inbetriebnahme.

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