Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Was ändert sich ab 2027?

Am 20. Januar 2027 ersetzt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Die neue Verordnung berücksichtigt die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Maschinen und Anlagen. Neben den bewährten Anforderungen an Konstruktion, Risikobeurteilung, technische Dokumentation und CE-Konformität rücken insbesondere Software, digitale Sicherheitsfunktionen, Cybersecurity-Aspekte sowie künstliche Intelligenz stärker in den Fokus.

Für Hersteller, Integratoren, Retrofit-Verantwortliche und weitere Wirtschaftsakteure ergeben sich dadurch zusätzliche Anforderungen an Entwicklung, Dokumentation, Konformitätsbewertung und Änderungsmanagement.

Neue Schwerpunkte der Maschinenverordnung

Cybersecurity und Schutz vor Manipulation
Sicherheitsrelevante Funktionen müssen gegen vernünftigerweise vorhersehbare unbeabsichtigte oder absichtliche Beeinflussungen geschützt werden. Dazu gehören beispielsweise Netzwerkverbindungen, Fernwartungszugänge, Benutzerrechte, Softwareänderungen und externe Schnittstellen.

Software und digitale Sicherheitsfunktionen
Softwarebasierte Sicherheitsfunktionen werden deutlich stärker berücksichtigt als bisher. Hersteller müssen nachweisen können, dass sicherheitsrelevante Software während des gesamten Lebenszyklus der Maschine sicher funktioniert und Änderungen beherrscht werden.

Künstliche Intelligenz und Systeme mit selbstentwickelndem Verhalten
Die Maschinenverordnung berücksichtigt erstmals ausdrücklich bestimmte KI-basierte Sicherheitsfunktionen sowie Systeme mit selbstentwickelndem Verhalten. Sicherheitsrelevante Funktionen müssen auch bei veränderten Systemzuständen vorhersehbar und beherrschbar bleiben.

Digitale Betriebsanleitungen
Digitale Betriebsanleitungen und elektronische Dokumentationen werden ausdrücklich zugelassen. Sicherheitsrelevante Informationen müssen jedoch jederzeit zugänglich, speicherbar und nachvollziehbar verfügbar sein.

Wesentliche Veränderungen und Retrofit
Die Beurteilung wesentlicher Veränderungen bleibt auch unter der Maschinenverordnung ein zentrales Thema. Umbauten, Steuerungsmodernisierungen oder Softwareänderungen können dazu führen, dass neue Pflichten hinsichtlich Risikobeurteilung, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung entstehen. Die Maschinenverordnung beschreibt diesen Sachverhalt ausführlicher und konkreter als die bisherige Maschinenrichtlinie.

Umbauten und Retrofit-Projekte
Bei Umbauten, Steuerungsmodernisierungen und Retrofit-Projekten müssen Auswirkungen auf Sicherheit, Dokumentation und CE-Konformität bewertet werden. Eine frühzeitige Beurteilung schafft Klarheit über notwendige Massnahmen und Verantwortlichkeiten im Projekt.

Konformitätsbewertung
Die Maschinenverordnung enthält angepasste Anforderungen an die Konformitätsbewertung bestimmter Maschinen und Sicherheitsbauteile. Eine frühzeitige Prüfung der Einstufung hilft, den erforderlichen CE-Prozess bereits in der Projektphase korrekt festzulegen.

Vorbereitung auf die Maschinenverordnung

Solinaut unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen Anforderungen:

  • Bewertung des aktuellen Maschinen- und Dokumentationsstands im Hinblick auf die Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
  • Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100
  • Bewertung wesentlicher Veränderungen und Retrofit-Projekte
  • Security-und OT-Security-Betrachtungen
  • Sicherheitskonzepte und Sicherheitsfunktionen (PL / SIL)
  • Validierung von Sicherheitsfunktionen
  • Überprüfung technischer Dokumentationen
  • Anpassung von Betriebsanleitungen und CE-Unterlagen
  • Unterstützung bei Konformitätsbewertungsverfahren
  • Schulungen, Workshops und projektbegleitende Unterstützung bei der Umsetzung der Maschinenverordnung

Die Maschinenverordnung betrifft bereits heutige Projekte

Viele Maschinen und Anlagen, die heute entwickelt, beschafft oder modernisiert werden, werden erst nach dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht. Die Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sollten deshalb bereits während der Konzept-, Konstruktions- und Entwicklungsphase berücksichtigt werden.

Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche Auswirkungen die neuen Anforderungen auf Risikobeurteilung, Sicherheitskonzepte, Software, Dokumentation und Konformitätsbewertung haben. Nachträgliche Anpassungen verursachen häufig erheblichen Mehraufwand und können Projekte verzögern.

Wir unterstützen dabei, Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, Risiken zu minimieren und die Anforderungen der Maschinenverordnung systematisch in laufende und zukünftige Projekte zu integrieren.

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